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Brandverhalten von Kabeln

Was bedeuten die Kabelklassen Aca bis Fca, und wie unterscheiden sie sich von den Baustoffklassen?

Eine Leitung, die fest in ein Bauwerk eingebaut wird, ist rechtlich ein Bauprodukt und wird deshalb nach ihrem Brandverhalten klassifiziert: Aca, B1ca, B2ca, Cca, Dca, Eca oder Fca, klassifiziert nach DIN EN 13501-6. Der angehängte Index ca steht für cable und ist der Hinweis darauf, dass hier ein eigenes System vorliegt und nicht die Baustoffklassifizierung.

In einem Haus liegen mehr Kabel, als man denkt — und im Brandfall sind sie kein Nebenschauplatz. Kunststoffummantelungen brennen, sie verschleppen das Feuer entlang eines Kabelbündels von Raum zu Raum, und sie entwickeln dabei Rauch. Der Rauch ist meistens das eigentliche Problem: Er nimmt die Sicht im Fluchtweg und ist giftig. Deshalb gibt es für Kabel eine eigene Einstufung dafür, wie sehr sie brennen, wie viel Rauch sie machen und ob sie brennend heruntertropfen. Sie sieht den Buchstaben für Wände und Dämmstoffe ähnlich, ist aber ein anderes System — und „halogenfrei", was der Handel gern nennt, ist noch keine Einstufung.

Ausführliche Erklärung

Kabel sind erst spät in die Bauproduktenverordnung geraten. Seit 2017 gilt für fest eingebaute Leitungen dasselbe Nachweisregime wie für andere Bauprodukte: Der Hersteller erstellt eine Leistungserklärung, das Produkt trägt eine CE-Kennzeichnung, und die erklärte Leistung ist die Brandverhaltensklasse. Die zugehörige harmonisierte Produktnorm ist DIN EN 50575, klassifiziert wird nach DIN EN 13501-6.

Die Klassenreihe hat sieben Stufen: Aca als beste, danach B1ca, B2ca, Cca, Dca, Eca und Fca. Schon hier zeigt sich, dass es sich um ein eigenes System handelt — bei Baustoffen heißen die oberen Klassen A1 und A2 und darunter folgt ein ungeteiltes B, bei Kabeln gibt es ein ungeteiltes Aca und darunter ein zweigeteiltes B. Wie bei Baustoffen ist Fca keine Eigenschaft, sondern deren Fehlen: entweder ist keine Leistung erklärt oder die Anforderungen der Stufe darüber sind nicht erfüllt.

Die drei Zusatzangaben

Hinter der Hauptklasse stehen bei Kabeln bis zu drei Zusätze, einer mehr als bei Baustoffen, und in der Praxis entscheiden sie oft mehr als der Buchstabe davor.

  • s — Rauchentwicklung (smoke), von s1 über s2 bis s3. Die Stufe s1 wird zusätzlich in s1a und s1b unterteilt, nach der Lichtdurchlässigkeit des Rauchs. Gemessen wird die Rauchdichte, und für einen Fluchtweg ist das die Angabe, auf die es ankommt.
  • d — brennendes Abtropfen (droplets), von d0 (kein Abtropfen) bis d2. Brennende Tropfen verschleppen ein Feuer nach unten, in Bereiche, die es sonst nicht erreicht — bei senkrecht geführten Steigleitungen ist das der praktisch bedeutsame Fall.
  • a — Azidität (acidity), von a1 bis a3. Diese Angabe gibt es nur bei Kabeln. Sie beschreibt, wie sauer und wie leitfähig die Brandgase sind, und schlägt sich in zwei Folgen nieder: in der Giftigkeit für Menschen und in der Korrosion an allem, was im Rauch stand. Ein Brand kann so über seine Gase Elektronik, Bewehrung und Metallteile beschädigen, die die Flammen nie erreicht haben.

Eine vollständige Angabe lautet damit etwa „B2ca-s1b,d1,a1" und nicht „B2ca". Wer nur die Hauptklasse nennt, lässt genau die Teile weg, die im Wohnungsbau und im Technikraum den Unterschied machen.

Was tatsächlich geprüft wird

Der Unterschied zu den Baustoffklassen liegt nicht nur in den Buchstaben, sondern im Prüfaufbau. Die Spitzenklasse Aca wird über den Brennwert des Materials nachgewiesen und bleibt praktisch nicht brennbaren Leitungen vorbehalten. Für die höheren der brennbaren Klassen wird nicht ein einzelnes Kabel angezündet, sondern ein Bündel senkrecht angeordneter Kabel in einer Prüfkammer nach DIN EN 50399; gemessen werden die Brandausbreitung nach oben, die freigesetzte Wärme und die Rauchentwicklung. Das bildet den realen Fall nach: In einem Bauwerk liegt nie ein Kabel allein, sondern ein Strang, und ein Strang ist ein Brandlastpaket mit einem Kamin darüber. Für die unteren Klassen genügt die Prüfung am Einzelkabel nach DIN EN 60332-1-2. Rauchdichte und Azidität werden in eigenen Verfahren bestimmt.

Daraus folgt eine Einschränkung, die auf Datenblättern selten steht: Die Klasse gilt für die geprüfte Kabelbauart in der geprüften Anordnung. Eine Aussage über ein Bündel aus mehreren verschiedenen Kabeln — Strom, Lautsprecher, Netzwerk, Steuerleitung, alles in einem Kanal — leitet sich daraus nicht ab.

Häufiges Missverständnis

„Halogenfrei ist die beste Klasse" ist der Irrtum, der im Fachhandel am häufigsten auftritt, und er verwechselt eine Materialeigenschaft mit einer Prüfleistung. Halogenfreie Mantelwerkstoffe — im Handel als LSZH oder HFFR bezeichnet — sind so gemacht, dass im Brandfall keine halogenhaltigen, stark korrosiven Gase entstehen; das schlägt sich in der a-Angabe nieder und ist ein realer Vorteil. Über die Hauptklasse sagt es aber nichts: Ein halogenfreies Kabel kann eine schlechtere Brandausbreitung zeigen als ein PVC-Kabel mit sorgfältig ausgelegtem Aufbau, und umgekehrt. „Halogenfrei" ist damit ein Hinweis auf den Werkstoff, aber kein Ersatz für die Leistungserklärung, die das geprüfte Brandverhalten vollständig ausweist.

Zweitens werden die Baustoffklassen gleichgesetzt. „Das Kabel ist B2, also wie ein B2-Baustoff" geht gleich zweifach daneben: Es gibt keine Kabelklasse „B2" ohne Index, und die Kabelklasse B2ca ist weder mit der Euroklasse B noch mit der alten deutschen Klasse B2 nach DIN 4102-1 vergleichbar. Die Systeme haben andere Prüfaufbauten, andere Kriterien und andere Skalen. Sie lassen sich nicht ineinander umrechnen, und eine Angabe ohne Index ist entweder eine Baustoffangabe oder ein Fehler.

Am folgenreichsten ist der dritte, weil er im Bau passiert: dass ein gutes Kabel eine Wand ersetzt. Das Brandverhalten sagt, wie sehr die Leitung selbst zum Brand beiträgt. Sobald sie durch eine brandschutztechnisch klassifizierte Wand oder Decke geführt wird, entscheidet nicht mehr die Kabelklasse, sondern die Abschottung an der Durchführung — und ohne sie ist das Bauteil in dem Moment durchlöchert, in dem der Elektriker gebohrt hat. Das gehört zum Feuerwiderstand und ist ein anderes Thema.

Nicht zu verwechseln mit

  • Brandverhalten von Baustoffen: Klassifizierung nach DIN EN 13501-1 in A1 bis F mit den Zusätzen s und d — für Dämmstoffe, Verkleidungen, Bespannstoffe. Eigene Prüfungen, eigene Skala; was dort gilt, steht beim Brandverhalten von Baustoffen.
  • Feuerwiderstand: Die Fähigkeit eines Bauteils, im Brandfall über eine bemessene Zeit zu tragen, dicht zu bleiben und Wärme zurückzuhalten (DIN EN 13501-2, Kriterien R, E und I). Betrifft die Wand, nicht das Kabel darin — siehe Feuerwiderstand.
  • Funktionserhalt: Die Fähigkeit einer Leitungsanlage, im Brand über eine bestimmte Zeit weiter Strom oder Signale zu führen, bezeichnet mit E30 bis E90 nach DIN 4102-12. Das ist ein drittes System und betrifft Anlagen, die im Brandfall funktionieren müssen. Ein Kabel mit guter Klasse nach DIN EN 13501-6 hat deswegen keinen Funktionserhalt, und ein Kabel mit Funktionserhalt ist deswegen nicht automatisch gut klassifiziert.
  • Halogenfreiheit: Eine Eigenschaft des Mantelwerkstoffs. Sie wirkt auf die a-Angabe, ist aber selbst keine Klasse und steht in keiner festen Beziehung zur Hauptklasse.
  • Schutzart: Der Schutz gegen Fremdkörper und Wasser, angegeben als IP-Code. Eine völlig andere Frage — siehe Schutzart.

In der Planung

Ein Kellerkino bekommt eine Verkabelung, die im Rohbau verlegt wird: Lautsprecherleitungen in die Wände, Netzwerk zum Technikraum, HDMI-Strecke zum Projektor, dazu Strom. Der Elektriker fragt, ob die Standardleitung genügt.

Davor liegt eine Frage an den Planer: Welche Anforderung gilt für dieses Gebäude und diesen Verlegeort? Ein freistehendes Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus mit gemeinsamem Treppenraum und ein gewerblich genutzter Vorführraum sind drei verschiedene Fälle, und die Antwort kommt aus dem Bauordnungsrecht und nicht aus dem Katalog. Solange sie offen ist, fehlt jeder Kabelauswahl der Maßstab.

Danach das Verfahren, und hier lohnt sich die Trennung der drei Systeme. Erstens die Leitung selbst: Welche Klasse nach DIN EN 13501-6 ist gefordert, und liegt eine Leistungserklärung vor, die sie vollständig ausweist — mit s-, d- und a-Angabe? Zweitens jede Stelle, an der eine Leitung ein klassifiziertes Bauteil durchdringt: Dort braucht es eine geprüfte Abschottung, und die gehört in die Planung und nicht auf die Baustelle. Drittens die Frage, ob Anlagen dabei sind, die im Brandfall weiterlaufen müssen — dann kommt Funktionserhalt hinzu, und das ist eine eigene Fachplanung.

Erst zuletzt kommt die Auswahl. Für einen Heimkinoraum liegen die Schwerpunkte anders als in einer Bürodecke: Der Raum hat viel Leitungslänge auf engem Raum, die Leitungen laufen gebündelt in Hohlräumen hinter Bespannungen, und die Bespannung selbst ist eine Brandlast mit eigener Einstufung — beides gehört zusammen betrachtet, nicht getrennt. Wo Leitungen ins Erdreich gehen, etwa zu Außenlautsprechern, kommen zusätzlich mechanische Anforderungen dazu, die mit dem Brandverhalten nichts zu tun haben.

Verknüpfte Inhalte

Die Klassifizierung für Dämmstoffe, Verkleidungen und Bespannungen führt das Brandverhalten von Baustoffen aus — dort auch der Nachweisweg über Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung, der für Kabel derselbe ist. Was mit einem Bauteil geschieht, durch das eine Leitung geführt wird, behandelt der Feuerwiderstand. Welche Leitungen im Erdreich liegen dürfen, steht auf der Seite zu Kabelverbindungen im Erdreich; was an Netzwerkinfrastruktur im Haus zusammenkommt, auf der Seite zu den Grundlagen des Heimnetzwerks. Stromversorgung über die Datenleitung behandelt Power over Ethernet, Verteilnetze mit Übertrager die 70-Volt-Technik.

Quellen

Der Nachweisweg folgt der Bauproduktenverordnung, die Produktanforderung DIN EN 50575, die Klassifizierung DIN EN 13501-6; die Prüfverfahren hinter den Klassen und Zusatzangaben stehen in DIN EN 50399, DIN EN 60332-1-2, DIN EN 61034-2 und DIN EN 60754-2. Welche Klasse wo gefordert ist, ergibt sich aus dem Bauordnungsrecht der Länder.

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