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Gewährleistung und Garantie

Für Waren, die Du bei uns als Verbraucher kaufst, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die Europäische Union verlangt dafür diese einheitliche Mitteilung — unverändert, in Farbe.

Harmonisierte Mitteilung der Europäischen Union zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für in der EU verkaufte Waren. In manchen Ländern gelten längere Fristen. Bei gebrauchten Waren kann die Frist kürzer sein, jedoch nicht unter einem Jahr. Der Verkäufer muss Waren, die nicht vertragsgemäß sind, unentgeltlich nachbessern oder ersetzen; unter Umständen kannst Du den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Zusätzliche Garantien können unabhängig davon bestehen. Weitere Informationen unter europa.eu/youreurope/garantien.
Mehr Infos auf Your Europe (EU)

Gewährleistung und Herstellergarantie

Die gesetzliche Gewährleistung ist Dein Recht gegenüber dem Verkäufer, wenn die Ware mangelhaft ist. Eine Herstellergarantie ist etwas anderes: Sie kommt zusätzlich und ändert Deine gesetzlichen Rechte nicht. Ob und wie lange ein Hersteller garantiert, steht — sofern gepflegt — beim jeweiligen Produkt.

Mehr Infos auf Your Europe (EU)

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