HDR10 ist das HDR-Format, das jedes Gerät beherrscht: eine feste
Kombination aus der PQ-Kurve, zehn Bit Farbtiefe, dem Farbraum-Container
BT.2020 und einem Satz Metadaten, der für den ganzen Film gilt. HDR10+
benutzt dieselbe Kombination und legt Angaben je Szene daneben, mit denen
ein Wiedergabegerät seine Umrechnung feiner steuern kann.
In einfachen Worten
Filme mit hohem Helligkeitsumfang bringen eine Notiz mit, wie hell das
Bild gemeint ist. Bei HDR10 gibt es genau eine solche Notiz für den
ganzen Film — sie gilt für die Kellerszene genauso wie für die
Wüstenszene, und Dein Fernseher oder Beamer muss selbst entscheiden,
was er daraus macht. HDR10+ schreibt zusätzlich für jede Szene auf, wie
hell sie tatsächlich ist. Das Gerät weiß dadurch mehr, muss die Angaben
aber nicht benutzen. Und heller wird das Bild dadurch nirgends: Es geht
nur darum, das vorhandene Licht besser zu verteilen.
Der Name klingt nach einer Norm, gemeint ist ein Medienprofil . Die
Consumer Technology Association — der US-Branchenverband der
Unterhaltungselektronik, dessen Spezifikation CTA-861 festlegt, wie
Bildsignale über schnelle digitale Schnittstellen wie HDMI angekündigt
werden — beschreibt das HDR10 Media Profile in ihren Gerätedefinitionen
über genau fünf Angaben:
Angabe Wert Übertragungsfunktion SMPTE ST 2084 (PQ) Farbunterabtastung 4:2:0 bei komprimierten Quellen Bittiefe 10 Bit Primärvalenzen ITU-R BT.2020 Metadaten SMPTE ST 2086 sowie MaxFALL und MaxCLL
Mehr steht dort nicht. Kein Abbildungsverfahren, keine Prüfstelle, keine
Mindesthelligkeit — HDR10 sagt, wie das Signal aussieht, und schweigt
darüber, was das Gerät damit anstellt. Genau daraus folgt seine
Verbreitung: Wer die fünf Angaben erfüllt, erfüllt das Profil, und
niemand muss dafür um Erlaubnis fragen.
Verbindlich wird HDR10 in derselben Definition, eine Zeile weiter. Ein
Fernseher, Monitor oder Projektor darf sich nach dieser Festlegung nur
dann HDR-tauglich nennen, wenn er das HDR10-Profil aus dem Netz, über
HDMI oder aus anderen Quellen annimmt und verarbeitet. Weitere Profile
sind ausdrücklich erlaubt, gefordert ist keines. Deshalb steht HDR10 auf
praktisch jedem Datenblatt — es ist der einzige Weg, auf dem sich zwei
beliebige HDR-Geräte sicher verstehen.
Die beiden Metadatenteile beantworten zwei verschiedene Fragen. SMPTE
ST 2086 beschreibt das Mastering-Display , also den Monitor, an dem
der Film abgenommen wurde: seine Primärvalenzen und seine kleinste und
größte Leuchtdichte. MaxCLL und MaxFALL beschreiben den Inhalt — den
hellsten Bildpunkt, der im Film vorkommt, und die höchste mittlere
Bildhelligkeit.
Entscheidend ist die Reichweite dieser Angaben: Sie gelten für den
gesamten Titel. Eine Nachtszene und eine Schneelandschaft bekommen
dieselbe Auskunft, und was ein Gerät daraus für die konkrete Szene
ableitet, bleibt ihm überlassen. Was dabei passiert und warum derselbe
Film auf zwei Projektoren verschieden aussieht, steht bei der
Tonwertabbildung .
HDR10+ ändert an den fünf Angaben nichts und legt einen zweiten
Metadatenstrom daneben. Dessen Aufbau steht in SMPTE ST 2094-40, im
Normtitel „Application #4", genehmigt im April 2020 als Überarbeitung
der Fassung von 2016. Die Norm beschreibt eine von mehreren Ausprägungen
desselben Grundmodells für dynamische Metadaten — Nummer 40 ist die, auf
der HDR10+ aufsetzt. Deshalb steht auf manchen Datenblättern die
Normnummer statt des Formatnamens.
Was mitreist, gehört zu zwei verschiedenen Gattungen, und dieser
Unterschied ist der Kern des Formats.
Beschreibende Statistik. Für jedes Zeitintervall — praktisch: für
jede Szene — nennt der Datensatz das Maximum der Farbkomponenten, den
Mittelwert der hellsten Komponente je Bildpunkt und eine
Häufigkeitsverteilung dieser Werte. In der aktuellen Ausprägung sind das
neun Stützstellen: die Werte, unter denen 1, 5, 10, 25, 50, 75, 90, 95
und 99 Prozent aller Bildpunkte der Szene liegen. Dazu kommt der Anteil
der wirklich hellen Bildpunkte. Ein Gerät erfährt damit mehr als den
Höchstwert der Szene: Es sieht, ob die Helligkeit auf wenigen
Spitzlichtern sitzt oder über die halbe Bildfläche geht.
Eine festgelegte Kurve. Zusätzlich kann eine Tonkurve mitgegeben
werden: ein linearer Anfang, ein Knickpunkt und die Stützpunkte einer
Bézier-Kurve darüber. Das ist die Fassung, die im Farbabgleich bewusst
gesetzt wurde. Die Norm sagt dazu ausdrücklich, dass die
Verteilungsangaben als Ersatzmetadaten dienen, wenn diese Kurve fehlt.
Die Kurve gilt dabei nie im luftleeren Raum: Der Datensatz nennt die
Spitzenhelligkeit des Zielgeräts, für die sie gedacht ist. Ein Gerät mit
anderer Spitzenhelligkeit muss also weiterhin selbst rechnen — es hat
dafür aber die Verteilung der laufenden Szene und eine gesetzte Kurve
statt eines einzigen Werts für den ganzen Film.
Die dynamischen Angaben stecken in einer Zusatznachricht des
Videostroms, wie sie der HEVC-Codec für herstellerregistrierte Daten
vorsieht; ihren Aufbau legt dieselbe CTA-Schnittstellenspezifikation
fest, die auch die HDR-Ankündigung auf der HDMI-Verbindung regelt. Je
Einzelbild wird höchstens eine solche Nachricht mitgeschickt.
Diese Bauart erklärt die Abwärtskompatibilität besser als jede Zusage:
Ein Decoder, der die Nachricht nicht kennt, überspringt sie — genau
dafür ist die Nachrichtenart gemacht. Übrig bleibt ein gewöhnlicher
HDR10-Strom, weil das Bild selbst nie etwas anderes war. Die
Rundfunk-Spezifikation, die diesen Weg festschreibt, formuliert das als
Erwartung, dass keine Kompatibilitätsprobleme auftreten; die
Formatorganisation sagt dasselbe kürzer und stellt fest, dass ein reines
HDR10-Gerät ein HDR10+-Signal ohne Weiteres als HDR10 abspielt.
Ein HDR10+-Titel braucht deshalb keine eigene Rückfallebene: Der
HDR10-Strom darunter ist bereits eine.
Beide Formate ergänzen HDR10 um Metadaten je Szene. Verschieden ist,
wer über die Abbildung entscheidet:
HDR10 HDR10+ Dolby Vision Metadaten ein Satz für den Titel je Szene, in einer Zusatznachricht je Szene, teils in einer zweiten Bildschicht Abbildungsverfahren Sache des Geräts Sache des Geräts von Dolby vorgeschrieben Gerätezulassung keine Prüfung für das Kennzeichen Zulassung für die Wiedergabe ohne Unterstützung im Gerät — bleibt HDR10 je nach Profil HDR10, SDR oder nichts
Die entscheidende Zeile ist die zweite. HDR10+ liefert einem Gerät
bessere Informationen und schreibt ihm nicht vor, was es daraus macht;
Dolby Vision schreibt beides vor und
bindet die Wiedergabe an zugelassene Geräte. Das ist derselbe
Zielkonflikt wie überall zwischen offener und geschlossener Festlegung:
Verbindlichkeit kostet Reichweite, Offenheit kostet Vorhersagbarkeit.
Am Gerät schließen die beiden Formate einander nicht aus. Viele
Fernseher werten beide aus, andere nur eines — welches, ist eine Frage
der Produktdaten und des Firmwarestands.
„Die Zehn ist eine Versionsnummer." Sie steht für die
Bittiefe — zehn Bit je Farbkanal statt der acht des
gewohnten SDR-Materials. Auch das Pluszeichen zählt nichts hoch: Die
fünf Angaben bleiben Wort für Wort dieselben, es kommt ein
Metadatenstrom dazu.
„HDR10+ macht das Bild heller." Es verteilt vorhandenes Licht
anders. Die PQ-Kurve schreibt weiterhin absolute Leuchtdichten vor, die
kaum ein Wiedergabegerät erreicht; die Metadaten verbessern nur die
Auskunft darüber, welche Stellen im Bild diese Vorgabe überhaupt
ausreizen. Wie viel das ausmacht, hängt vom Abstand zwischen Master und
Gerät ab — und der ist bei Projektion am größten.
„Steht HDR10 auf dem Karton, kann das Gerät HDR." Die
Geräteanforderung verlangt vier Dinge: eine Schnittstelle mit
HDR-Kennung, die Verarbeitung der statischen Metadaten, die Annahme des
HDR10-Profils und das Anwenden einer passenden Übertragungsfunktion.
Eine Mindesthelligkeit ist nicht darunter. Ein Gerät kann die Angabe
also vollständig erfüllen und trotzdem so wenig Licht haben, dass von
der HDR-Wirkung fast nichts übrig bleibt.
PQ und HLG: Übertragungsfunktionen, die Codewerte in Helligkeit
umrechnen. HDR10 benutzt PQ, aber eine Kurve allein ist noch kein
Format — es fehlen Bittiefe, Farbraum und Metadaten. Beide Kurven
klärt die Übertragungsfunktion .
Tonwertabbildung: Was das Gerät mit den Metadaten macht. Beide
Formate legen sie nicht fest — deshalb sagen Formatangaben allein wenig
über das Bild.
Dolby Vision: Ebenfalls dynamische Metadaten, aber mit
vorgeschriebenem Verfahren und Gerätezulassung.
BT.2020: Der Farbraum -Container, eine der
fünf Angaben des Profils. Kein Gerät stellt ihn vollständig dar.
Ultra HD und 4K: Bildauflösung. Sie hat mit dem Helligkeitsumfang
nichts zu tun, wird auf Verpackungen aber im selben Atemzug genannt.
Ein Kunde bringt einen Fernseher mit HDR10+-Kennzeichen und einen
Projektor ohne mit, dazu einen AV-Receiver und eine Matrix im Signalweg.
Die Frage lautet, ob die Kette HDR10+ „kann".
Sie ist in dieser Form nicht beantwortbar, und die Reihenfolge der
Klärung entscheidet mehr als die Antwort:
Was liefert die Quelle? Erst hier entscheidet sich, ob überhaupt
dynamische Metadaten anliegen — je nach Titel, Dienst und Datenträger.
Was reicht die Kette durch? Ein Zwischengerät, das die Kennung
verwirft, lässt die Kette stillschweigend auf HDR10 zurückfallen. Der
Mechanismus dahinter steht beim InfoFrame ; das
Bild ist dann nicht gestört, sondern schlicht anders abgebildet.
Was wertet das Anzeigegerät aus? Die Kennung im Menü und die
tatsächliche Verarbeitung sind zweierlei.
Wie groß ist der Abstand zum Master? Auf einem lichtstarken
Fernseher im abgedunkelten Raum bleibt für die Metadaten wenig zu
tun. Auf drei Meter Bildbreite ist der Abstand riesig — dort wäre der
Gewinn am größten, und dort ist die Formatunterstützung am dünnsten.
Der vierte Punkt ist der, der die Kaufentscheidung dreht. Raumverdunklung
und Bildgröße wirken bei HDR um ein Vielfaches stärker als jede
Formatliste auf dem Datenblatt; die Rechnung dazu steht bei der
Tonwertabbildung .
Warum jedes Gerät die HDR-Vorgabe umrechnen muss und was dabei verloren
geht, führt die Wissensseite zu
HDR im Heimkino und Tonwertabbildung
aus — sie ist die Voraussetzung dieser Seite. Die PQ-Kurve selbst und die
Abgrenzung zwischen Kurve und Format gehören zur
Übertragungsfunktion ; dort steht auch, was HLG anders
macht. Das konkurrierende dynamische Format beschreibt
Dolby Vision . Zwei der fünf Angaben des
HDR10-Profils haben eigene Einträge: Bittiefe und
Farbraum . Die Größe, auf die am Ende alles
zusammenläuft, klärt die
Zielleuchtdichte . Woran die Kennung eines
Formats in der Kette scheitert, klärt der
InfoFrame .
Die fünf Angaben des HDR10 Media Profile und die vier Bedingungen, unter
denen ein Anzeigegerät HDR-tauglich heißen darf, stammen aus den
Gerätedefinitionen der Consumer Technology Association, die für diese
Seite am Objekt gelesen wurden; das Merkblatt selbst führt kein
aufgedrucktes Datum. Der Aufbau der dynamischen Metadaten — die
Verteilungsangaben mit ihren neun Stützstellen, die Kurve aus Knickpunkt
und Bézier-Ankern, die Zielhelligkeit und der Vorrang der Kurve vor den
Verteilungsangaben — ist an SMPTE ST 2094-40 in der Fassung von 2020
belegt, ebenfalls am Objekt gelesen. Die Übertragung als
herstellerregistrierte Zusatznachricht im HEVC-Strom und die Feststellung,
dass uninteressierte Empfänger sie überspringen, stehen in der
ATSC-Ergänzung vom September 2021, die dafür auf die
CTA-Schnittstellenspezifikation von Dezember 2020 verweist; deren
Normtext ist kostenpflichtig und wurde nicht eingesehen.
Dass HDR10+ genau diese Norm benutzt, ist an einer Spezifikation der
Alliance for Open Media vom Oktober 2023 gegengelesen, die HDR10+ als
Metadaten nach ST 2094-40 und CTA-861 beschreibt — also unabhängig von
der Formatorganisation. Deren eigene Darstellung deckt Herkunft,
Prüfprogramm und Lizenzbedingungen; diese Angaben sind nirgends
gegenlesbar, weil die Systemspezifikation nur angemeldeten Unternehmen
offensteht. Öffentlich ist allein die Metadatennorm. Die Angaben zur
Ultra HD Blu-ray sind nicht belegt; die maßgebliche Fundstelle war nicht
abrufbar und die Aussage steht entsprechend gekennzeichnet.