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Abschottung von Durchdringungen in klassifizierten Bauteilen

Was ist eine Abschottung — und warum gilt ihre Zulassung immer nur für eine bestimmte Kombination aus Bauteil, Öffnung und durchgeführtem Medium?

Eine Abschottung ist ein geprüftes Bauteil, das eine Öffnung in einer klassifizierten Wand oder Decke wieder verschließt, sodass der Feuerwiderstand an dieser Stelle nachgewiesen ist. Für Kabel- und Rohrdurchführungen wird sie nach DIN EN 1366-3 geprüft und wie das Bauteil selbst klassifiziert, etwa als EI 90.

Eine Brandwand ist im Ernstfall nur so gut wie ihre Löcher — und Löcher hat sie immer, denn irgendwo müssen Kabel, Rohre und Lüftung hindurch. Wird so ein Loch einfach zugestopft, sieht es fertig aus und hält im Feuer gar nichts: Heißes Gas findet jeden Spalt, und Kunststoff verschwindet einfach. Deshalb gibt es fertige Systeme dafür, die geprüft sind — Platten aus Steinwolle mit Spezialanstrich, Kissen, Manschetten, die sich bei Hitze zuquetschen. Wichtig für Dich als Bauherr: Diese Systeme gelten nur genau so, wie sie geprüft wurden, und jedes später nachgezogene Kabel macht sie ungültig. Der Aufkleber neben der Öffnung ist deshalb kein Papierkram, sondern der einzige Beleg, dass dort etwas Geprüftes sitzt.

Ausführliche Erklärung

Dass jede Durchdringung die Klassifizierung eines Bauteils aufhebt, ist der Ausgangspunkt und beim Feuerwiderstand beschrieben. Diese Seite beginnt einen Schritt später: bei dem Bauteil, mit dem die Klassifizierung wiederhergestellt wird.

Was eine Abschottung leisten muss

Eine Öffnung dicht zu machen ist die kleinere Hälfte der Aufgabe. Geprüft wird gegen dieselben Kriterien wie beim Bauteil — Raumabschluss und Wärmedämmung —, und daraus folgen vier Anforderungen, die sich gegenseitig in die Quere kommen:

  • Kein Durchtritt von Flammen und heißen Gasen. Das leistet noch die schlichteste Verfüllung, solange sie in der Hitze bestehen bleibt.
  • Begrenzte Temperatur auf der abgewandten Seite — auch am durchgeführten Medium. Das ist der schwierige Teil. Ein Stahlrohr und ein dickes Kabelbündel leiten Wärme durch die Wand hindurch, gemessen wird die Temperatur auch auf dem Rohr in einigem Abstand vom Schott. Deshalb sind Dämmstrecken links und rechts der Wand oft Teil des geprüften Aufbaus.
  • Standhalten, wenn das Medium sich bewegt. Rohre dehnen sich in der Hitze und drücken oder ziehen am Schott, Kabelbündel sacken durch.
  • Die Öffnung schließen, die im Brand erst entsteht. Ein Kunststoffrohr ist nach wenigen Minuten weg und hinterlässt ein Loch in der Größe seines Durchmessers. Dagegen arbeiten intumeszierende Werkstoffe: Sie schäumen unter Hitze auf ein Vielfaches ihres Volumens auf und quetschen die Öffnung zu.

Die gängigen Bauarten

  • Weichschott. Mineralwollplatten in der Öffnung, beidseitig mit einer Brandschutzbeschichtung versehen, Kabel und Restspalte mit derselben Masse geschlossen. Der Standardfall für Kabelbündel, weil sich später weitere Leitungen einziehen lassen, ohne alles neu zu bauen — vorausgesetzt, die zulässige Belegung ist noch nicht erreicht und der Nachweis lässt es zu.
  • Brandschutzkissen. Lose eingelegte Kissen mit Blähgraphit oder ähnlichem Füllstoff. Ihr Anwendungsfall sind Öffnungen, an denen sich die Belegung häufig ändert, etwa in Technik- und Serverräumen. Der Preis dafür ist eine Ordnungspflicht im Betrieb: Wer Kissen herausnimmt, um ein Kabel zu ziehen, muss sie exakt nach Anleitung wieder einbauen.
  • Rohrmanschette. Ein Stahlband mit intumeszierender Einlage um ein brennbares Rohr, außen an die Wand geschraubt. Sie ist die Antwort auf das verschwindende Kunststoffrohr. Für nichtbrennbare Rohre gelten andere Lösungen, meist mit Dämmstrecke.
  • Mörtelschott. Die Öffnung wird mit Brandschutzmörtel ausgegossen. Robust und dauerhaft, aber unflexibel — jede spätere Änderung heißt aufstemmen.
  • Kombischott. Kabel und Rohre in derselben Öffnung. Möglich nur, wenn der Nachweis diese Mischung ausdrücklich abdeckt; sonst gehören die Medien in getrennte Öffnungen.

Warum der Nachweis an der Kombination hängt

Das ist der Punkt, an dem in der Praxis die meisten Abschottungen ungültig werden, obwohl niemand geschlampt hat. Ein Verwendbarkeitsnachweis — eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Europäische Technische Bewertung — beschreibt nie ein Produkt für sich, sondern einen geprüften Fall. Zu diesem Fall gehören:

  • das Bauteil: Massivwand, Leichtbauwand oder Massivdecke, mit einer Mindestdicke und einer Klasse,
  • die Öffnung: Größe, Form und die Abstände zum Rand und zu benachbarten Öffnungen,
  • das durchgeführte Medium: Kabelarten und Durchmesser, Rohrwerkstoff und Wandstärke, Trassen und Rinnen,
  • die Belegung: wie viel Prozent des Querschnitts belegt sein dürfen und wie die Kabel darin liegen,
  • die Bauteile des Systems: Platten, Beschichtung, Manschetten und Befestigungen eines Herstellers, in der geprüften Zusammenstellung.

Ändert sich einer dieser Punkte, gilt der Nachweis nicht mehr. Das ist dieselbe Logik wie beim Funktionserhalt, wo Kabel, Schelle und Trägersystem ebenfalls nur zusammen geprüft sind — und in beiden Fällen ist der häufigste Fehler derselbe: das nachträglich hinzugefügte Einzelteil.

Kennzeichnung und Dokumentation

An jeder Abschottung sitzt ein Schild, und darauf stehen die Angaben, die sie überhaupt überprüfbar machen: Hersteller und Bezeichnung des Systems, der Verwendbarkeitsnachweis, die Klasse, der ausführende Betrieb und das Datum. Dazu kommt im Idealfall ein Plan, in dem alle Öffnungen mit ihrer Lage verzeichnet sind.

Der Nutzen zeigt sich erst Jahre später, und dann jedes Mal. Wer eine Leitung nachziehen will, muss wissen, welcher Nachweis für diese Öffnung gilt, welche Belegung noch frei ist und mit welchem Material er arbeiten darf. Ohne Schild ist das nicht zu klären — und eine Abschottung, deren Nachweis niemand kennt, lässt sich weder prüfen noch erweitern.

Häufiges Missverständnis

„Da kommt Brandschutzschaum rein, dann ist das dicht." Zwei Fehler in einem Satz. Gewöhnlicher Montageschaum ist ein Dämm- und Füllstoff und kein Brandschutzbauteil — er ist selbst brennbar und hinterlässt genau die Öffnung, die er schließen sollte. Und selbst ein echtes Brandschutzprodukt hilft nur dort, wo sein Nachweis gilt: Dieselbe Dose Brandschutzschaum kann in einer geprüften Anwendung richtig sein und zwei Meter weiter, an einer anderen Wandart mit einem anderen Rohr, ohne jeden Nachweis dastehen. Das Produkt allein ist nie die Antwort.

„Ein Kabel mehr macht doch nichts." Das ist der Weg, auf dem intakte Abschottungen im Bestand am häufigsten ungültig werden, und im Heimkino-Ausbau passiert er fast beiläufig. Eine Nachrüstung bringt Netzwerk, HDMI-Strecke und Lautsprecherleitungen mit, im Schacht liegt schon ein Schott, und der Weg durch das vorhandene Loch ist der kürzeste. Nur ist die Belegung Teil des geprüften Falls, und ob die neue Leitung zu den geprüften Kabelarten gehört, weiß niemand ohne den Nachweis. Wer eine vorhandene Abschottung anfasst, stellt sie danach nach ihrem Nachweis wieder her — oder legt eine eigene Öffnung an.

Nicht zu verwechseln mit

  • Feuerwiderstand des Bauteils: Die Klassifizierung der Wand oder Decke selbst nach DIN EN 13501-2. Die Abschottung stellt sie an der Öffnung wieder her, ersetzt sie aber nicht — siehe Feuerwiderstand.
  • Brandschutzklappe: Für Lüftungsleitungen gelten eigene Prüfnormen und eine eigene Systematik. Eine Klappe ist keine Abschottung im Sinne von DIN EN 1366-3 — siehe Brandschutzklappen und Lüftungsdurchführungen.
  • Funktionserhalt: Er sorgt dafür, dass eine Anlage im Brand weiterarbeitet. Eine Trasse mit Funktionserhalt braucht an einer klassifizierten Wand trotzdem eine Abschottung.
  • Brandverhalten der Kabel: Die Klasse nach DIN EN 13501-6 sagt, wie stark die Leitung selbst zum Brand beiträgt, und ersetzt keine Abschottung — siehe Brandverhalten von Kabeln.
  • Schallschutz an derselben Stelle: Eine akustisch dichte Durchführung und eine geprüfte Abschottung haben verschiedene Prüfungen und verschiedene Ziele. Manche Systeme weisen beides aus, viele nicht — und für die Akustik zählen außerdem die elastische Ausführung und die Vermeidung von Körperschallbrücken, siehe Schalldämmung.

In der Planung

Ein Heimkino im Untergeschoss eines Mehrfamilienhauses. Die Trennwand zum Treppenraum ist klassifiziert, im Technikraum nebenan steht die Technik, und zwischen beiden Räumen sollen Leitungen, ein Lüftungskanal und später vielleicht eine Nachrüstung ihren Weg finden.

Der erste Schritt ist eine Aufnahme, die zwei Antworten braucht: Welche Bauteile dieses Raums sind klassifiziert, und welche Durchdringungen entstehen durch den Ausbau? Die erste Frage beantwortet die Bauakte, die zweite die eigene Planung — und sie ist vollständiger, als die meisten erwarten, weil auch Steckdosen, Wandeinbaulautsprecher und Revisionsöffnungen dazugehören.

Beim Verfahren fällt die wichtigste Entscheidung früh: wenige große, geplante Öffnungen statt vieler kleiner Bohrungen. Eine Öffnung mit einem Nachweis, in der Reserve für spätere Leitungen eingeplant ist, kostet einmal Geld und ist danach beherrschbar. Fünfzehn einzelne Kernbohrungen brauchen fünfzehn Nachweise, fünfzehn Schilder und fünfzehn Gelegenheiten, etwas falsch zu machen. Dazu gehört, den ausführenden Betrieb je Öffnung zu benennen — Abschottungen sind der klassische Posten, bei dem sich im Bauablauf jedes Gewerk auf das andere verlässt.

Erst danach die Produktfrage, und sie beantwortet sich fast von selbst: Gewählt wird ein System, dessen Nachweis den konkreten Fall abdeckt, und danach werden ausschließlich Bauteile dieses Systems verwendet. Die Kennzeichnung gehört an die Öffnung, die Nachweise in die Übergabedokumentation. Und wo die Öffnung später hinter einer Akustik-Vorwand verschwindet, gehört ihre Lage in den Plan, weil sie sonst nach dem Ausbau nicht mehr auffindbar ist.

Verknüpfte Inhalte

Warum jede Durchdringung die Klassifizierung eines Bauteils aufhebt und was R, E und I in einer Klasse bedeuten, erklärt der Feuerwiderstand; welche Klassen für die Leitungen selbst gelten, das Brandverhalten von Kabeln, und für Dämmstoffe und Bespannungen das Brandverhalten von Baustoffen. Anlagen, die im Brand weiterlaufen müssen, behandelt der Funktionserhalt von Leitungsanlagen; Lüftungsleitungen und ihre Absperrvorrichtungen sind ein eigener Fall und stehen bei den Brandschutzklappen. Warum dieselbe Öffnung auch akustisch eine Schwachstelle ist, gehört zur Schalldämmung und zur Dichtheit des Raums; wo die Leitungen im Projekt zusammenlaufen, klärt der Technikraum.

Quellen

Die Prüfung von Kabel- und Rohrabschottungen folgt DIN EN 1366-3, die Klassenbezeichnung DIN EN 13501-2. Verwendbarkeitsnachweise für Abschottungssysteme werden als allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, als allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder als Europäische Technische Bewertung erteilt; welche Öffnungen abzuschotten sind und wie sie zu dokumentieren sind, ergibt sich aus dem Bauordnungsrecht der Länder und der dort eingeführten Leitungsanlagen-Richtlinie.

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