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Hi-Res-AUDIO-Zeichen
Was muss ein Gerät erfüllen, damit es das Hi-Res-AUDIO-Zeichen führen darf — und was ist damit geprüft?
Das goldene Zeichen „Hi-Res AUDIO" auf Verstärkern, Kopfhörern und Netzwerkspielern ist eine Lizenz der Japan Audio Society, eines japanischen Verbandes der Geräteindustrie. Was dahintersteht, ist ungewöhnlich klar formuliert: Im Digitalzweig muss ein Gerät durchgehend 96 Kilohertz bei 24 Bit oder mehr verarbeiten — an der Schnittstelle, bei der Dateiwiedergabe, in der Signalverarbeitung und bei der Wandlung. Im Analogzweig muss ein Wandler bis mindestens 40 Kilohertz übertragen. Es gibt nur diese eine Stufe, und geprüft wird sie an Unterlagen, die der Hersteller einreicht.
Das Zeichen ist eine Art Führerschein für Geräte: Der Hersteller weist einem japanischen Verband nach, dass sein Gerät mit besonders fein aufgelösten Musikdateien umgehen kann, und darf danach gegen eine Jahresgebühr das Logo aufs Gehäuse drucken. Der Verband schaut sich dafür Papiere und Messwerte an; ein eigenes Gerät kommt dabei nicht auf den Prüfstand. Für Dich heißt das: Das Logo verspricht eine Fähigkeit des Geräts. Ob die Musik, die Du hörst, diese Fähigkeit überhaupt braucht, und ob Dir der Unterschied auffällt, ist eine ganz andere Frage.
Wem das Zeichen gehört
Die Japan Audio Society ist ein Verband der Unternehmen, die Audiogeräte entwickeln, herstellen und verkaufen. Am 12. Juni 2014 hat sie die Definition und das zugehörige Zeichen vorgestellt; die heute geltende Fassung ist auf den 9. November 2022 datiert. Die Grafik selbst kommt von Sony — das Unternehmen hatte sie zuvor für eigene Geräte verwendet und dem Verband unentgeltlich überlassen, damit daraus ein Zeichen für die ganze Branche werden konnte.
Die fachliche Grundlage stammt von anderer Stelle. Der japanische Elektronikverband JEITA hatte im März 2014 in einer Mitteilung festgehalten, dass die Bezeichnung „Hi-Res Audio" nur oberhalb der CD-Kennwerte von 44,1 Kilohertz und 16 Bit verwendet werden sollte. Die Japan Audio Society hat diese Aussage übernommen und drei eigene Anforderungsblöcke ergänzt, weil eine Aussage über Dateien noch keine Aussage über Geräte ist: einen für den analogen Weg, einen für den digitalen und einen für die Hörbewertung.
Eine Grenze der Zuständigkeit gehört gleich hierher, weil ohne sie der Rest der Seite schief liegt: Für Musikaufnahmen ist dieser Verband nicht zuständig. Er sagt das selbst und verweist auf den japanischen Verband der Tonträgerhersteller. Das Zeichen der Japan Audio Society regelt Geräte.
Was geprüft wird
Geprüft werden eingereichte Unterlagen, und das ist die wichtigste Einzelaussage über dieses Verfahren. Der Ablauf beginnt mit einer Anfrage per E-Mail und einer Geheimhaltungsvereinbarung, es folgen ein Due-Diligence-Bogen über das antragstellende Unternehmen und ein Videointerview. Danach reicht der Hersteller den unterzeichneten Lizenzvertrag ein, dazu die technischen Daten und die Messwerte, die belegen sollen, dass das Gerät die Anforderungen erfüllt. Physische Prüfmuster verlangt der Verband ausdrücklich nicht. Das ganze Verfahren dauert nach Angabe des Verbandes rund vier bis sieben Wochen und wird jährlich erneuert.
Dazu kommt eine Anforderung, die keine Zahl hat. Jedes antragstellende Unternehmen muss ein Hörbewertungsverfahren eingerichtet haben und zusätzlich zum Qualitätsverantwortlichen einen eigenen Verantwortlichen für die Klangqualität benennen. Diese Person entscheidet abschließend, ob ein Produkt das Zeichen bekommt — nach dem Klangbewertungsmaßstab des eigenen Hauses. Der Verband schreibt also vor, dass gehört und entschieden wird, und überlässt dem Hersteller, wonach.
Und schließlich kostet das Zeichen Geld: einmalig 850 US-Dollar für die Bearbeitung und 5.000 US-Dollar je Kalenderjahr. Verbandsmitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag zahlen, sind davon ausgenommen. Für einen Hersteller mit kleiner Stückzahl ist das eine spürbare Größe, und aus einem fehlenden Logo lässt sich deshalb auch eine kaufmännische Entscheidung lesen.
Die Anforderungswerte
Der Verband teilt seine Anforderungen in einen analogen und einen digitalen Block. Die Werte gelten jeweils für die Baugruppe, um die es geht — ein Kopfhörer wird am Analogblock gemessen, ein Netzwerkspieler am Digitalblock, ein Vollverstärker mit eingebautem Wandler an beiden.
| Baugruppe | Anforderung |
|---|---|
| Aufnahmemikrofon | Übertragung bis 40 kHz oder höher |
| Verstärker (Hochtonverhalten) | Übertragung bis 40 kHz oder höher |
| Lautsprecher und Kopfhörer | Wiedergabe bis 40 kHz oder höher |
| Aufnahmeformat | FLAC oder WAV, 96 kHz/24 Bit oder höher |
| Ein- und Ausgänge (Schnittstelle) | 96 kHz/24 Bit oder höher |
| Dateiwiedergabe (Dekodierung) | 96 kHz/24 Bit oder höher, FLAC und WAV |
| Signalverarbeitung im Gerät | 96 kHz/24 Bit oder höher |
| Digital-analog-Wandlung | 96 kHz/24 Bit oder höher |
| Hörbewertung | eingerichtetes Verfahren, benannter Verantwortlicher, Freigabe nach hauseigenem Maßstab |
Drei Beobachtungen an dieser Tabelle sind für die Planung wichtiger als die Zahlen selbst.
Die Kette gilt vollständig. Ein Gerät erfüllt die Anforderung nur, wenn sie an jeder Station eingehalten wird. Ein Wandler mit 192 Kilohertz nützt nichts, wenn die Signalverarbeitung davor auf 48 Kilohertz herunterrechnet — und genau solche Brüche sind der Grund, warum der Verband die Stationen einzeln aufzählt.
Zwei Dateiformate sind Pflicht, nicht eines. FLAC und WAV müssen beide laufen. Wer sein Material als ALAC oder AIFF hält, findet das in der Anforderung nicht wieder; ein Gerät mit Zeichen kann diese Formate abspielen, muss es aber nicht.
Die 40 Kilohertz sind eine Eckfrequenz ohne Toleranzangabe. Sie liegt weit oberhalb des Hörbereichs, und der Verbandsvorsitzende hat schon bei der Vorstellung darauf hingewiesen, dass bei Lautsprechern der gleichmäßige Abfall oberhalb des Übertragungsbereichs zählt und nicht die Eckfrequenz allein. Welcher Pegelabfall bei der Angabe zugrunde gelegt wird — die üblichen drei Dezibel, zehn Dezibel oder ein anderer Wert —, geht aus der veröffentlichten Definition nicht hervor.
Neben linearem PCM erkennt die Definition auch die DSD-Formate an, die in den Dateiendungen DSF, DSDIFF und WSD auftreten.
Was das Zeichen nicht aussagt
Das häufigste Missverständnis ist die Annahme, hier habe ein unabhängiges Labor ein Gerät gemessen und für gut befunden. Beides stimmt so nicht. Der Verband nimmt Messwerte des Herstellers entgegen und gleicht sie mit seiner Anforderungsliste ab; ein Prüfmuster verlangt er nicht. Die Aussage lautet also: Der Hersteller hat schriftlich erklärt und mit eigenen Daten belegt, dass sein Gerät diese Kennwerte erreicht.
Was das Zeichen darüber hinaus offen lässt, sind vier Punkte.
Es gibt keine Rangfolge. Ein Gerät führt das Zeichen oder führt es nicht. Ein Wandler mit 384 Kilohertz und ein Wandler mit 96 Kilohertz zeigen dasselbe Logo, und aus dem Zeichen lässt sich zwischen den beiden nichts ablesen.
Der Klangteil der Prüfung ist hausintern. Die Hörbewertung ist Pflicht, ihr Maßstab ist es nicht — jedes Unternehmen legt ihn selbst fest. Zwei Geräte mit demselben Logo sind also nach zwei verschiedenen Klangvorstellungen freigegeben worden. Für einen Vergleich zweier Marken ist dieser Teil des Verfahrens damit unbrauchbar, und das ist keine Nachlässigkeit, sondern die ehrliche Konsequenz daraus, dass es für Klang keine Prüfnorm gibt.
Über die Musik sagt das Zeichen auf einem Gerät gar nichts. Es beschreibt eine Fähigkeit. Ob im Alltag Material in dieser Auflösung ankommt, hängt am Dienst, am Zuspielweg und am Katalog — was die Hi-Res-Kennzeichnung von Aufnahmen im Einzelnen bedeutet, steht dort.
Ein fehlendes Zeichen ist kein Negativurteil. Die Lizenz kostet eine Jahresgebühr, das Verfahren bindet Personal, und Hersteller außerhalb Japans haben ihre eigenen Gründe, darauf zu verzichten. Zahlreiche Geräte ohne Logo verarbeiten 192 Kilohertz bei 24 Bit ohne jede Einschränkung.
Der Sprung bei 44,1 Kilohertz
Eine Unstimmigkeit taucht in der Beratung immer wieder auf und lässt sich an den Definitionen selbst auflösen. Für Musikmaterial gilt nach der JEITA-Formulierung alles als hochauflösend, was die CD-Kennwerte übersteigt — eine Datei mit 24 Bit bei 44,1 Kilohertz gehört dazu. Für Geräte verlangt die Japan Audio Society dagegen 96 Kilohertz. Ein Gerät, das nur bis 44,1 Kilohertz bei 24 Bit reicht, bekommt das Zeichen deshalb nicht, obwohl es Material abspielen kann, das als hochauflösend gilt. Der Verband schreibt diesen Fall ausdrücklich hin.
Der Grund für die Lücke liegt in der Zuständigkeit: Aufnahmen fallen unter den Verband der Tonträgerhersteller, Geräte unter die Japan Audio Society. Zwei Häuser, zwei Schwellen, ein Wort auf beiden Verpackungen.
Wofür eine Zertifizierung gilt
Die Reichweite des Zeichens verläuft in drei Ebenen, und die Verwechslung zwischen ihnen erzeugt die falsche Aussage „diese Marke ist zertifiziert".
Das geprüfte Modell. Lizenziert wird ein einzelnes Produkt, dessen Unterlagen eingereicht wurden. Weitere Produkte desselben Hauses müssen nachgemeldet werden; sie erben die Lizenz nicht.
Die Kategorie mit ihrem eigenen Anforderungsprofil. Ein Kopfhörer wird an der Analogforderung gemessen, ein Netzwerkspieler an der Digitalforderung. Aus dem Logo auf einem Kopfhörer folgt daher nichts über eine Dateiwiedergabe, die er gar nicht hat.
Die Kette im Haus des Kunden — und die bleibt außen vor. Drei zertifizierte Einzelgeräte ergeben keine zertifizierte Anlage. Sobald irgendwo dazwischen ein Abtastratenwandler oder eine Bluetooth-Strecke sitzt, gilt für die Auflösung das schwächste Glied. Ein zertifizierter Kopfhörer an einer Bluetooth-Verbindung arbeitet nie in der Auflösung, für die er lizenziert ist — es sei denn, beide Seiten verwenden einen Codec, der für das Zusatzzeichen zugelassen ist.
Verwandte Kennzeichnungen
| Bezeichnung | Was dahintersteht |
|---|---|
| Hi-Res AUDIO | Das Grundzeichen für Geräte an einer kabelgebundenen Kette: 96 kHz/24 Bit im Digitalzweig, 40 kHz im Analogzweig. |
| Hi-Res AUDIO WIRELESS | Zusatzzeichen seit dem 28.11.2018 für drahtlose Geräte. Setzt die Anforderungen des Grundzeichens voraus und verlangt zusätzlich einen zugelassenen Codec: LDAC, LHDC, SCL6, LC3plus, SHDC, aptX Adaptive oder Opus HD. |
| Hi-Res Audio CAR | Ergänzung der Definition für Fahrzeuge, weil Einbauort und Geräteverbindungen dort anders liegen als im Wohnraum. |
Die mittlere Zeile ist die, an der in der Beratung am häufigsten etwas schiefgeht. Das drahtlose Zeichen sagt, dass ein zugelassener Codec vorhanden ist. Ob er in einer konkreten Verbindung tatsächlich verwendet wird, hängt an der Gegenstelle — und beide Seiten müssen ihn beherrschen.
Was der Anbieter nicht offenlegt
Die Anforderungswerte stehen öffentlich, die Gebühren ebenfalls, und der Antragsweg ist Schritt für Schritt beschrieben. Das ist mehr, als viele Siegelgeber veröffentlichen. Alles, was die Belastbarkeit der Prüfung im Einzelfall zeigen würde, fehlt trotzdem.
Auch die Liste lizenzierter Modelle hat eine bekannte Schwäche: Der Verband führt sie nach Unternehmen, Marke, Modell, Kategorie und Markteinführung und schreibt selbst dazu, dass sie nicht alle Marken und Produkte abdeckt. Ein Modell, das dort fehlt, ist damit weder als lizenziert noch als nicht lizenziert nachgewiesen.
Was das für die Planung heißt
Die verwertbare Aussage ist eng und trotzdem brauchbar: Ein Gerät mit diesem Zeichen verarbeitet eine hochauflösende Datei auf dem ganzen Weg durch das Gerät, ohne sie unterwegs herunterzurechnen. Das ist bei Geräten mit Signalverarbeitung — Raumkorrektur, Klangregelung, Lautstärkeanpassung im Digitalbereich — keine Selbstverständlichkeit und deshalb die eine Frage, die das Logo beantwortet.
Was es nicht beantwortet, steht am Anfang jeder Planung: Raum, Aufstellung und der Zuspielweg entscheiden über das hörbare Ergebnis, und keiner dieser drei Punkte kommt in der Definition vor. Die Reihenfolge in der Beratung bleibt daher unverändert — erst der Raum und die Nutzung, dann der Weg ins Haus, dann die Geräte.
Verknüpfte Inhalte
Was die Kennzeichnung an einer Aufnahme bedeutet und warum die Auflösung nur ankommt, wenn die ganze Kette sie durchlässt, steht bei Hi-Res Audio. Die beiden Zahlen hinter der Schwelle erklären Abtastrate und Bittiefe; was am Ende der Kette daraus wird, der Digital-analog-Wandler.
Warum eine verlustfreie Datei die Schwelle nicht automatisch erreicht, zeigt die verlustfreie Kompression; was ein Abtastratenwandler an einer Auflösung ändert und was er nicht ändert, gehört unmittelbar dazu. Für die drahtlose Strecke sind die Bluetooth-Audiocodecs maßgeblich, für den kabelgebundenen Weg die Zuspielprotokolle. Welcher Dienst welche Stufe anbietet, führt das Register der Musikstreaming-Dienste.
Quellen
- Japan Audio Society, Hi-Res Audio Logo (englische Fassung der Definition) — Anforderungswerte im Analog- und Digitalzweig, Pflicht zur Hörbewertung und zum benannten Verantwortlichen, Erstfassung vom 12.06.2014 mit Stand vom 09.11.2022, Zusatzzeichen für drahtlose Geräte ab dem 28.11.2018 samt Codec-Liste.
- Japan Audio Society, Application process for use of Hi-Res AUDIO logo — neunstufiger Antragsweg, keine physischen Prüfmuster, Dauer von vier bis sieben Wochen, jährliche Erneuerung, Gebühren von einmalig 850 und jährlich 5.000 US-Dollar mit Ausnahme für Verbandsmitglieder.
- Japan Audio Society, ハイレゾロゴ 定義と運用 (japanische Fassung) — Bezug auf die JEITA-Mitteilung vom März 2014, die drei Zusatzblöcke, der Fall 44,1 kHz/24 Bit bei Material gegenüber Geräten und die Zuständigkeit des Tonträgerverbandes für Musikmaterial.
- Japan Audio Society, Status of Hi-Res AUDIO Logo — Liste lizenzierter Modelle mit dem eigenen Vorbehalt zur Vollständigkeit.
- AV Watch (Impress), Meldung vom 12.06.2014 — unentgeltliche Überlassung der Logo-Grafik durch Sony, Hinweis des Verbandsvorsitzenden zum gleichmäßigen Abfall bei Lautsprechern, Einbeziehung der DSD-Formate.
- Fraunhofer IIS, LC3plus certified for the Hi-Res Audio Wireless Logo (2022) — Bestätigung der Anforderungen des Zusatzzeichens aus Sicht eines zertifizierten Codec-Anbieters.
Die Anforderungswerte, der Antragsweg und die Gebühren stammen vom Verband selbst, der das Zeichen vergibt. Zwei Angaben stützen sich auf Fachpresse beziehungsweise auf einen Codec-Anbieter und sind im Text als solche zugeordnet: die Herkunft der Logo-Grafik und die Anforderungen des drahtlosen Zusatzzeichens. Messbedingungen, Prüfungsmaßstab der Hörbewertung und das Verfahren bei Beanstandungen sind nicht veröffentlicht und daher nicht nachprüfbar.